- 1874 - 1285. Februar 11. Ottmachau. 3. id. Febr. Bischof Thomas trägt dem Bruder Roland von Kamenz auf, bei dem Herzoge sich über die nachstehend verzeichneten Unbilden zu beklagen und Restitution bis zum Sonntage Invocavit (Febr. 11.) zu verlangen, nämlich die Erpressungen des Kastellans von Alt-Walde bei dem Canon. Martin (vgl. oben zum 30. Jan.), ferner die Erpressung von 12 Mk. Silbers bei Wyzlaus, Pfarrer in Rynacow (Rinnersheide), die bei den Geistlichen in der Alt- und Neustadt Neisse, die Wegnahme von Sachen bei dem Archid. Mag. Franczco in Bela (Bielau), welche dann bei Juden versetzt worden seien, desgl. bei mehreren anderen Pfarrern, die Beschlagnahme von Feldzehnten auf dem bischöfl. Dorfe Gambovar (?), welche 180 Mk. werth waren, und in andern Dörfern, nämlich Wanchza (?), Cameniza (Deutsch-Kamitz und Dürr-Kamitz), Operti villa (Oppersdorf), Stinavia (Steinsdorf), Grisow (Greisau), Lipova (Lindenwiese), Burcrabici (Borkendorf), Bissofwalde (Bischofswalde), Ludvici villa (Ludwigsdorf), Ylow (Eylau), Marquardi villa (Markersdorf), Lanchki (Lentsch), Swatow (Deutsch-Wette und Polnisch-Wette), Wiskow (Wischkau), Jaghelniza (Jägelnitz), villa Maleri (Mahlendorf), Budissoviz (Budzieszowice, gm. £ambinowice, pow. Nysa - Bauschwitz, Bauschdorf 1936, Gem. Lamsdorf, Kr. Neisse.), Belicz (Bielitz), wo jener Kastellan die Feldzehuten hat ausdreschen und beliebig verkaufen lassen, endlich die Erpressung von 20 Mk. Silbers in Pnewe (?), einem Dorfe des Domkustos, und der Entführung von 40 Pferden und 30 Stück Rindvieh in dem bischöfl. Gehöfte Maceyovicz (Matzwitz nach Stenzel), welche dann in Münsterberg bei Juden verpfändet worden. Falls Adressat nicht vor den Herzog gelangen könne, solle er die Mahnung in der Dom- und Sandkirche publiciren und dass dies erfolgt sei, durch Zeugen nachweisen. Da Bruder Roland diesen Auftrag nicht übernehmen mochte, ist derselbe dem Domkantor (Johannes) übertragen worden. Aus den Acta Thome bei Stenzel, Bisthumsurk. S. 138. Stenzel macht mit Recht darauf anfmerksam, dass es mit dem Datum des Briefes nicht zusammenstimmt, wenn darin dem Herzog derselbe Tag (Febr. 11.) als Termin der verlangten Genugthuung gesetzt wird, doch hat das von ihm vorgeschlagene Auskunftsmittel 3 Kal. statt 3 id. Febr. zu lesen, auch wieder sein Bedenkliches, insofern eben am 3 Kal. dem 30. Januar erst die Zahlung des erpressten Geldes durch Canon. Martin erfolgt sein soll, und jedenfalls bleibt doch auch die Möglichkeit, den Fehler lieber in der Terminsbestimmung für Sonntag Invocavit zu suchen. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |